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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. FINALE BUCHUNG

Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail, Bexio oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. BEZAHLUNG

Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 50 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die Rechnung wird spätestens beim Kick-Off Termin übergeben und ist innert 14 Tagen, respektive bis zum Drehtag (früheres Datum gilt) zu bezahlen. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Datum des Drehtags nachträglich auf Wunsch der Auftraggeber ändern und der Videograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert die Firma die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist VIMA Consulting nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Die restlichen 50 % werden nach Abschluss des Auftrags und Auslieferung des Produkts in Rechnung gestellt und sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Sämtliche nicht in der Offerte enthaltenen Dienstleistungen, die auf Wunsche der Kundschaft zusätzlich erbracht werden, werden zum Stundenansatz von CHF 145 exkl. MWST zusätzlich mit der Schlussrechnung fakturiert. 

3. BILDRECHTE

Die Bildrechte bleiben bei „VIMA Consulting“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. Z. B. „Video von VIMA Consulting“, Video © www.vima-consulting.ch oder eine Verlinkung auf die offizielle Social Media Seite von „VIMA Consulting“. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. VIMA Consulting ist berechtigt, die entstandenen Videos vom Dreh für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-Mail etc.) zu nutzen. Nach Auslieferung der Videos ist die Kundschaft für die weitere Speicherung verantwortlich. VIMA Consulting behält sich vor, Rohdateien ein Jahr nach Abschluss der Zusammenarbeit zu löschen. Die fertigen Videos werden mindestens 2 Jahre gespeichert. 

Die Kundschaft muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen am Dreh damit einverstanden sind, gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor Drehstart mitgeteilt werden und es ist von Seiten der Auftraggeber ein Ersatz zu stellen.

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE

VIMA Consulting behält sich vor, sein Angebot (Offerte) vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag vereinbarten Drehtermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer (Adresse siehe Impressum). 

Eingang der Rücktrittserklärung 

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (50%) wird einbehalten.

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des jeweils abgemachten Preises sind fällig.

– 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 90% des jeweils vereinbarten Preises sind fällig.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall der Kundschaft oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage des Drehtages führt. Eine Überprüfung/ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen von VIMA Consulting.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen. 

5. EXKLUSIVRECHT VIDEOGRAF

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Insbesondere sind sämtliche der Kundschaft zugestellten Fragebögen bis spätestens eine Woche vor Drehtag zu retournieren, damit der Drehtag effizient geplant werden kann und VIMA Consulting die Videos optimal auf die Kundschaft zuschneiden kann. Liegen die erforderlichen Informationen bis eine Woche vor dem Drehtag nicht vor, behält sich VIMA Consulting vor, den Drehtag zu verschieben. Sollte in der Folge innerhalb eines Monats kein Ersatzdatum gefunden werden, kann VIMA Consulting vom Vertrag zurücktreten. Die Anzahlung bleibt geschuldet. 

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von VIMA Consulting ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Videografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet die Kundschaft auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen.

7. FAHRKOSTEN

Fahrkosten sind, wenn nicht anders vermerkt, inklusive. Sollte in der Offerte eine Anzahl Kilometer definiert sein und diese überschritten werden, werden weitere Kilometer mit CHF 0,70 exkl. MWSt pro Kilometer verrechnet. Die Fahrkosten werden erst nach Übergabe des Videos – bei der Restzahlung – fakturiert.

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG

Die Videos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von VIMA Consulting. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht, so gut wie möglich auf die vorgängig angebrachten Kundenwünsche einzugehen. Jedes Drehbuch wird vorgängig mit der Kundschaft besprochen. Jedes von uns erstellte Video beinhaltet zwei Korrekturschleifen, die die Kundschaft bis maximal 14 Tage nach Auslieferung kostenlos in Anspruch nehmen kann. Sollte die Kundschaft weitere Korrekturschleifen wünschen, berechnen wir hierfür eine Gebühr von CHF 145 exkl. MWST pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt, wobei jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunde berechnet wird. Nach Ablauf der 14 Tage bezahlt die Kundschaft die normale Stundengebühr von CHF 145 exkl. MWST. Grobe Fehler werden auch nach Ablauf der 14 Tage kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder falsch geschriebene Namen. Sollten Korrekturen gewünscht werden, die einen zusätzlichen Drehtag erfordern, beispielsweise weil man den Inhalt anpassen möchte, werden sämtliche damit verbundenen Kosten zu einem Stundenansatz von CHF 145 exkl. MWST verrechnet.  

Wenn nicht explizit besprochen und in der Offerte von VIMA Consulting erwähnt, verstehen sich die Preise für Videos jeweils ohne Untertitel. Werden Untertitel gewünscht, können diese selbstverständlich in der Offerte ergänzt werden. Das nachträgliche Hinzufügen von Untertiteln fällt nicht unter die oben erwähnten Korrekturschleifen und wird immer zum Stundenansatz von CHF 145 exkl. MWST fakturiert. 

9. WERBEKAMPAGNEN

Offerten für Werbekampagnen enthalten nur die Dienstleistungen von VIMA Consulting (z. B. Beratung, Erstellung Video, Erstellung Recruiting-Funnel). Die Kosten der Plattform, auf der die Kampagne aufgeschaltet wird, sind direkt auf der jeweiligen Plattform zu begleichen. Für die Aufschaltung der Werbekampagne ist eine Kreditkarte erforderlich, die die Kundschaft in ihrem Konto hinterlegt. Alle Kosten der Werbekampagne werden automatisch über die hinterlegte Kreditkarte abgerechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Kreditkarte ausreichend gedeckt ist und gültig bleibt, um die Abrechnung der Kosten zu gewährleisten. Wir haben keine Einsicht in die Kreditkarten-Details.

Wir empfehlen dringend, Werbekampagnen mindestens einen Monat laufen zu lassen, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Bei Metakampagnen empfehlen wir eine Tagespauschale von mindestens CHF 30.- und bei LinkedIn- Kampagnen eine Tagespauschale von mindestens CHF 50.-, um eine optimale Wirkung zu erzielen.

Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, VIMA Consulting als Partner bei der Erstellung und Verwaltung von Werbekampagnen auf Meta und
LinkedIn hinzuzufügen. Die Kundschaft ist weiterhin dafür verantwortlich, VIMA Consulting alle erforderlichen Rechte und Zugriffsrechte einzuräumen, um die Werbekampagnen im Namen der Kundschaft zu posten. VIMA Consulting übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Verluste, die durch eine unzureichende oder verspätete Einrichtung der Zugriffsrechte entstehen. Die Zugriffsrechte sind für die Dauer der Werbekampagne zu belassen, so dass VIMA Consulting zur Verbesserung der Ergebnisse allfällige Korrekturen an der Werbekampagne vornehmen kann. Die Kundschaft erhält von VIMA Consulting eine detaillierte Anleitung, wie dass die Zugriffrechte eingerichtet werden können. Wird diesbezüglich weitere Unterstützung benötigt, zum Beispiel in Form eines Video-Calls, wird dies mit einer Pauschale von CHF 145 exkl. MWST verrechnet. Bestehen zu Beginn noch keine Social-Media Kanäle und werden diese mit Hilfe von VIMA Consulting eingerichtet, wird dies zum Stundenansatz von CHF 145 exkl. MWST in Rechnung gestellt, ausser dies war ausdrücklich Teil des Auftrages und im vereinbarten Preis inbegriffen. 

10. RECRUITING-Kampagne

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, startet die Recruiting-Kampagne für den offerierten Zeitraum mit dem Kick-Off. Im Rahmen des Kick-Offs wird der Drehtag definiert. Die Auftraggeber haben sicher zu stellen, dass VIMA bis spätestens eine Woche vor dem Drehtage alle notwendigen Informationen für die Planung des Drehtags und Ausarbeitung der Skripte zur Verfügung stehen. Ansonsten behält sich VIMA vor, den Drehtag zu Lasten der Auftraggeber zu verschieben. Die Videos und Funnel werden den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Drehtag zur Abnahme zugestellt. Sollte sich dies verzögern, verlängert sich der Betreuungszeitraum um die entsprechenden Anzahl Tage zu Lasten von VIMA Consulting. 

Der Aufbau und die Gestaltung der Funnel liegt im Ermessen von VIMA Consulting. Es erfolgt maximal eine Korrekturschleife, bei der inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden können. Die Anpassungswünsche haben innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Wird eine Verlängerung des Betreuungszeitraums gewünscht, ist pro Monat eine Gebühr von CHF 1’000 exkl. MWST fällig (zusätzlich zu den oben erwähnten Werbekosten). Die Gebühr ist vor Ablauf der 3 Monate zu bezahlen. 

11. AKZEPTIEREN DER AGBs

Mit der Buchung eines Auftrags stimmt die Kundschaft den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VIMA Consulting zu.

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